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Das Internat bietet Schülern und Schülerinnen sowie Auszubildenden, die nicht die Möglichkeit haben, an der Schülerbeförderung teilzunehmen und deren Anfahrtsweg zur jeweiligen Schule und zum Ausbildungsbetrieb als unzumutbar zu betrachten ist, eine Wohnmöglichkeit.
 
Das Internat bietet Schülern und Schülerinnen sowie Auszubildenden, die nicht die Möglichkeit haben, an der Schülerbeförderung teilzunehmen und deren Anfahrtsweg zur jeweiligen Schule und zum Ausbildungsbetrieb als unzumutbar zu betrachten ist, eine Wohnmöglichkeit.
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<span style="color:#000000">'''Im Internat darf nur anreisen''', wer</span>
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1. eine aktuelle Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen kann;
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2. den Nachweis über die für den vollständigen Impfschutz nötige, mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus führen kann;
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3. als asymptomatische Person im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist.
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<span style="color:#C00000">'''Reisen Sie nicht im Internat an'''</span>, wenn einer der folgenden Fälle gilt:
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- Sie haben Covid19-typischen Krankheitszeichen, wie trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn oder Halsschmerzen,
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- Sie leben mit Personen, die nachweislich an COVID-19 erkrankt sind, in einem Hausstand,
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- Sie sind selbst an Covid19 erkrankt,
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- Sie haben durch freiwillige Selbsttestung zu Hause ein positives Testergebnis erhalten
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<span style="color:#000000">'''Die Nachweise (Test, Impfung, Genesenennachweis) sind bei der Anreise im Internat unaufgefordert dem Diensthabenden Mitarbeiter vorzuzeigen'''.</span>
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Ohne entsprechenden Nachweis besteht keine Möglichkeit im Internat einzuchecken.
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Im Internat auf die Hygienemaßnahmen achten:
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Abstand, Maskenpflicht in den Fluren und Gemeinschaftsräumen, regelmäßiges Lüften in den Zimmern.
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Version vom 25. November 2021, 05:35 Uhr

Das Internat bietet Schülern und Schülerinnen sowie Auszubildenden, die nicht die Möglichkeit haben, an der Schülerbeförderung teilzunehmen und deren Anfahrtsweg zur jeweiligen Schule und zum Ausbildungsbetrieb als unzumutbar zu betrachten ist, eine Wohnmöglichkeit.


Hinweis Anreise Internat Elsterwerda

Im Internat darf nur anreisen, wer

1. eine aktuelle Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen kann;

2. den Nachweis über die für den vollständigen Impfschutz nötige, mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus führen kann;

3. als asymptomatische Person im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist.

Reisen Sie nicht im Internat an, wenn einer der folgenden Fälle gilt:

- Sie haben Covid19-typischen Krankheitszeichen, wie trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn oder Halsschmerzen,

- Sie leben mit Personen, die nachweislich an COVID-19 erkrankt sind, in einem Hausstand,

- Sie sind selbst an Covid19 erkrankt,

- Sie haben durch freiwillige Selbsttestung zu Hause ein positives Testergebnis erhalten

Die Nachweise (Test, Impfung, Genesenennachweis) sind bei der Anreise im Internat unaufgefordert dem Diensthabenden Mitarbeiter vorzuzeigen.

Ohne entsprechenden Nachweis besteht keine Möglichkeit im Internat einzuchecken.

Im Internat auf die Hygienemaßnahmen achten: Abstand, Maskenpflicht in den Fluren und Gemeinschaftsräumen, regelmäßiges Lüften in den Zimmern.

Internat Eda von vorn.JPG

Anschrift

Internatsverband Elbe-Elster Elsterwerda
Elsterstraße 1 b
04910 Elsterwerda

Tel: +49 3533 2380
Fax: +49 3533 620944
E-Mail: iv@schulen-ee.de

Leitung: Rita Lehmann

Mit dieser Adresse gelangen sie zum Oberstufenzentrum Elbe-Elster: http://www.oszee.de/

Der Landkreis Elbe-Elster ist auf folgender Internetseite zu finden: http://www.lkee.de/